Wichtige Hinweise

Die technischen Einrichtungen des Presse-Centrums sowie die vor Ort angebotenen Serviceleistungen, insbesondere PCs, Faxgeräte etc. werden ausschließlich für die Berichterstattung über die Veranstaltung zur Verfügung gestellt, für die sich der Journalist akkreditiert hat.

Der Geschäftsbereich Unternehmenskommunikation & PR der Koelnmesse behält sich vor, Belegnachweise über diese Berichterstattung einzufordern. Bei Missbrauch kann der Journalist von der Nutzung der Services ausgeschlossen werden.

Die Koelnmesse behält sich darüber hinaus vor:

  • im Einzelfall dem betreffenden Journalisten die Akkreditierung für die Veranstaltung zu entziehen.
  • in Einzelfällen einen aktuellen Nachweis der journalistischen Tätigkeit durch Redaktionsbescheinigungen, aktuelle Namensartikel o. Ä. einzufordern. Werden die Unterlagen nicht beigebracht oder entsprechen diese nicht den Akkreditierungsrichtlinien, kann die Koelnmesse die Akkreditierung verweigern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
  • bei allen Akkreditierungen ihr Hausrecht auszuüben.