Köln: #koelnmesse

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Akkreditierungsrichtlinien

Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:

  1. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
  2. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteureinnen und Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Autorinnen und Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
  3. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
  4. Content-Creatoren für einen Social-Media-Kanal, Podcast, B(V)log oder eine Streaming-Plattform, die einen thematischen Bezug zur jeweiligen Messe haben, seit mindestens sechs Monaten existieren, regelmäßige Einträge und eine angemessene Reichweite vorweisen. Die Reichweite muss durch Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer nachgewiesen werden. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Die zu akkreditierende Person ist in diesem Medium mit einem Onlinelink nachweisbar, sei es durch namentliche Nennung im Impressum oder durch Namensbeiträge. Die Beiträge müssen nachweislich persönlich mit thematischem Bezug zur Messe verfasst worden sein. Pro Kanal oder Plattform wird eine begrenzte Anzahl von Personen akkreditiert. In Einzelfällen können die Veranstalter Einschränkungen treffen.
  5. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schul- oder Hochschulzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation.
  6. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Die Koelnmesse GmbH behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1– 5 anzufordern.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Koelnmesse GmbH behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Koelnmesse GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Zu diesen Akkreditierungsrichtlinien kann es veranstaltungsbezogene Ausnahmen geben.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die von Ihnen im Rahmen der Akkreditierung erhobenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrags und Klärung von Rückfragen verarbeitet und genutzt werden.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, Mitarbeiter von Corporate Blogs oder Corporate-Webseiten, PR-Berater, Produkttester sowie private Begleitpersonen
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
  • Personen, die Messen allein zu Akquise-Zwecken für eigene, kostenpflichtige Hörfunk-, TV-, Bild- oder Online-Produktionen nutzen wollen

Stand: Mai 2025

Kontakt


Akkreditierungs-Team
Telefon +49 221 821-3834
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